Umbettung

Manchmal kommt es auch innerhalb der Ruhezeit von Verstorbenen zur Familienzusammenführung. Das kann dann der Fall sein, wenn z. B. einzelne Familienangehörige auf unterschiedlichen Friedhöfen in anderen Orten ruhen und in einer Familiengrabstätte an einem bestimmten Ort zusammengeführt werden sollen. Nach vorheriger Überprüfung durch entsprechende Stellen kann einer Zusammenführung zugestimmt werden und ist in der Folge eine Umbettung möglich.

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